Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, vier Mitgliedern und den Mitgliedern des Kammervorstandes in Düsseldorf, die gleichzeitig Mitglieder des Anwaltsvereins Wuppertal sind.
Die Mitglieder des Vorstandes mit Ausnahme der Kammermitglieder, die grundsätzlich dem Vorstand angehören, werden von der Mitgliederversammlung gewählt, und zwar jedes Mitglied in einem besonderen Wahlgang.
Der Vorsitzende wird als solcher gewählt.
Stellvertreter des Vorsitzenden ist das Vorstandsmitglied mit der längsten Zulassung in Wuppertal.
Die Wahl zum Vorstand erfolgt auf fünf Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.
Die bisherigen Vorstandsmitglieder bleiben solange im Amt bis neue Vorstandsmitglieder gewählt sind und das Amt angenommen haben.
Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes vor Ablauf seiner Wahlzeit erfolgt eine Ersatzwahl durch eine alsbald einzuberufende außerordentliche Mitgliederversammlung.
Das gilt nicht, wenn ein Ersatzmitglied in den Vorstand nachrücken kann. Die Mitgliederversammlung kann für die vier Mitglieder nach Satz 1 ein erstes und ein zweites Ersatzmitglied wählen. Die Wahl erfolgt für jedes Ersatzmitglied in einem besonderen Wahlgang auf fünf Jahre, eine Wiederwahl ist möglich. Das erste und nach dessen Nachrücken das zweite Ersatzmitglied rückt für die restliche Amtszeit oder bis zur Neuwahl auf einer folgenden Mitgliederversammlung für das ausscheidende Vorstandsmitglied nach.